Der lange Weg zur Zulassung
Da steht er, der Tatran, Manet oder Cezeta. Mit viel Mühe wurde das gute Stück fahrbereit gemacht, häufig sogar restauriert. Nun soll er auch gefahren werden. Leider hat uns der Gesetzgeber bis zur Zulassung einige Hürden aufgebaut, welche es zu meistern gilt.

Welche Möglichkeiten gibt es den Oldi auf der Straße fahren zu können ?

Da gibt es im Grunde 3 Varianten:

1. Normale Zulassung mit und ohne Saisonkennzeichen

2. Oldtimerkennzeichen

3. zulassungsfrei mit dem 07-er Wechselkennzeichen

Die Tatsache, dass unser geliebter Roller verkehrssicher sein muß leuchtet jedem ein. Einige Hinweise zu diesem Kapitel findet Ihr unter dem Punkt Hauptuntersuchung.

Nur wenige Glückspilze werden für ihren Roller gültige Papiere Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein oder seit dem 01.04.2006 Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu besitzen.

In den meisten Fällen steht nur ein alter DDR Fahrzeugbrief zur Verfügung. Aber auch wer keinerlei Fahrzeugdokumente hat, braucht nicht zu verzweifeln. Im Rahmen einer Vollabnahme bzw. einer Oldtimerprüfung erstellt der Prüfer den Datensatz für die Zulassungsstelle.

Anschließend sollte unbedingt zusätzlich besorgt werden:

Flenzburg-Bestätigung

Versicherungsnachweis

formloses Schreiben aufsetzen "dass der Tatran/Manet/Cezeta mein unbestrittenes Eigentum ist und Rechte Dritter nicht bestehen..."

und dann kann es zur Zulassungsstelle gehen !